Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter
Beihilfe pro Monat
ab Geburt
€ 120,60
ab 3 Jahren
€ 129,00
ab 10 Jahren
€ 149,70
ab 19 Jahren
€ 174,70
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
für zwei Kinder gewährt wird: € 7,50
für drei Kinder gewährt wird: € 18,40
für vier Kinder gewährt wird: € 28,00
für fünf Kinder gewährt wird: € 33,90
für sechs Kinder gewährt wird: € 37,80
für sieben und mehr Kinder gewährt wird: € 55,00.
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 23. Februar 2023
Bild: Mediaparts - stock.adobe.com
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