Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen,
ob Ihnen das Pendlerpauschale inklusive Pendlereuro zusteht. Dabei wird
auch berechnet, ob es zumutbar ist, ein Massenverkehrsmittel zu
benutzen.
Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung für 2014 zu verwenden. Dem
Formular (L34), mit dem das Pendlerpauschale beantragt wird, muss ein
Ausdruck der Berechnung des Pendlerrechners beigelegt werden. Das Ergebnis
des Rechners ist maßgeblich, außer der Steuerpflichtige kann beweisen,
dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34 gebracht
haben, müssen Sie beim Arbeitgeber bis spätestens 30.6.2014 einen Ausdruck
des Pendlerrechners abgeben.
Stand: 20. Februar 2014
Bild: Fotolia.com
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