Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:
Senkung der Einkommensteuersätze bzw. Einfügen von mehr Stufen
Änderungen von Freibeträgen, wie z. B. Kinderfreibetrag, Neugestaltung des Verkehrsabsetzbetrags, Streichung des Bildungsfreibetrags (und der Bildungsprämie)
Erhöhung der Forschungsprämie auf 12 %
Erhöhung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen von 25 % auf 27,5 %
neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten
Neuregelung beim Pkw: Vorsteuerabzug von Elektroautos, 2 % Pkw-Sachbezug ab einem CO2-Ausstoß von 130 g
Immobilienertragsteuer 30 % (bisher 25 %) und Neuregelung der Grunderwerbsteuer
neuer Umsatzsteuersatz von 13 %
neue Belegerteilungs-, Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht
Auswahl von sonstigen Änderungen
Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016 Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.
Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.
Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)
Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern: 20 % Grund- und 80 % Gebäudewert, wenn der durchschnittliche m2-Preis für Bauland und voll aufgeschlossene unbebaute Grundstücke (baureifes Land) weniger als € 400,00 beträgt.
für Gemeinden, die diese Grenzen überschreiten, gilt:
bis zu zehn Wohneinheiten: 40 % Grund- und 60 % Gebäudeanteil
mehr als zehn Wohneinheiten: 30 % Grund- und 70 % Gebäudeanteil.
Arbeitgeberdarlehen Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.
Stand: 21. Dezember 2015
Bild: Michael Zimberov - Fotolia.com
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