Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten). Hier ein Überblick zu ausgewählten Maßnahmen:
Einkommensteuer
Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten nutzen, so soll dies nicht zum Ausschluss vom Pendlerpauschale führen.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer, so sind Ticketkäufe ab 1.7.2021 für den Arbeitnehmer keine steuerpflichtigen Einkünfte. Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Ausweitung der NoVA auf mehr Kraftfahrzeuge als bisher.
Befreiung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.
Erhöhung des bisherigen Höchststeuersatzes für Krafträder von 20 % auf 30 %.
Für Pkw werden verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst, und z. B. der Höchststeuersatz schrittweise angehoben.
Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km sinken.
Die neuen Regelungen sollen ab 1.7.2021 Anwendung finden (mit Übergangsregelung).
Elektrizitätsabgabe
Der von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Stand: 28. Dezember 2020
Bild: REDPIXEL - stock.adobe.com
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Gutschein-Erstgepräch! » Intertreuhand Prachner - Ihr Steuerberater in Tulln.
INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Cookies
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.