Das Deregulierungsgesetz bringt im Bereich des Arbeitsrechts den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber (Ausnahme: Unternehmer, die Lenker beschäftigen).
Bis 30. Juni 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Rechtsgrundlagen (Gesetze + Verordnungen), die den Arbeitnehmerschutz im Betrieb betreffen (z. B. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertagsruhe, usw.) im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Da diese bei Änderungen regelmäßig aktualisiert werden müssen, wird diese Änderung eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Unternehmen bewirken.
Konkret wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:
Arbeitszeitgesetz
Arbeitsruhegesetz
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
Mutterschutzgesetz 1979
Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
Gleichbehandlungsgesetz
Heimarbeitsgesetz 1960
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Behinderteneinstellungsgesetz
Aushangpflichtig bleiben aber z. B. die Sonderregelungen für bestimmte Lenker/innen im Arbeitszeitgesetz und im Arbeitsruhegesetz.
Stand: 27. Juni 2017
Bild: magele-picture - Fotolia.com
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