Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2018: 1,029.
ASVG
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 438,05
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 657,08
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 171,00
monatlich
€ 5.130,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 10.260,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 5.985,00
Stand: 30. Oktober 2017
Bild: phlppgrssr - Fotolia.com
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