Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.
Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
€ 713,79
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
€ 185,00
monatlich
€ 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen
€ 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
€ 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.
Stand: 27. Oktober 2020
Bild: katrin_timoff - Fotolia.com
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