Seitenbereiche

Welche Angaben müssen Einzelunternehmer auf ihrer Website machen?

Inhalt
/news_klienten/

Welche Mindestangaben auf einer Website enthalten sein müssen, ist gesetzlich genau geregelt. Selbst Einzelunternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, müssen auf ihrer Website Mindestangaben machen, auch wenn Sie keinen Webshop betreiben.

Neben dem vollständigen Namen, der vollen geografischen Anschrift bzw. dem Standort der Gewerbeberechtigung und der UID-Nummer sind Daten anzugeben, mittels deren Besucher der Website rasch und unmittelbar mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen können (z.B. Telefon, Fax, E-Mail).

Weitere verpflichtende Angaben sind:

  • Mitgliedschaften in Organisationen, wie Wirtschaftskammern, Berufsverbänden oder ähnlichen freiwilligen Einrichtungen
  • ein Hinweis auf den Zugang zu den gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. GewO, Maklergesetz
  • die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit des Unternehmens einer behördlichen Aufsicht unterliegt (z.B. Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht usw.)

Weiters wird empfohlen, auch die zuständige Gewerbebehörde anzugeben (z.B. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und die Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat (wenn vorhanden, z.B. Meisterbetrieb, Meisterprüfung abgelegt in Österreich).

Stand: 10. September 2013

Bild: Heinzgerald - Fotolia.com

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Gutschein-Erstgepräch! » Intertreuhand Prachner - Ihr Steuerberater in Tulln.

INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.