Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe
Euro
0 – 3 Jahre
€ 197,00
3 – 6 Jahre
€ 253,00
6 – 10 Jahre
€ 326,00
10 – 15 Jahre
€ 372,00
15 – 19 Jahre
€ 439,00
19 – 28 Jahre
€ 550,00
Unterhaltsabsetzbetrag
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des
Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein
Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind
€ 29,20 p.m.
für das 2. Kind
€ 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind
€ 58,40 p.m.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der
Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann
zuerkannt, wenn
der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß
nachgekommen wurde und
die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 26. September 2014
Bild: Dan Race - Fotolia.com
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