Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und
das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, in einem EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2022 folgende Sätze:
Altersgruppe
0 – 3 Jahre
€ 219,00
3 – 6 Jahre
€ 282,00
6 – 10 Jahre
€ 362,00
10 – 15 Jahre
€ 414,00
15 – 19 Jahre
€ 488,00
19 – 28 Jahre
€ 611,00
Stand: 01. Oktober 2021
Bild: luckybusiness - Adobe Stock.com
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Gutschein-Erstgepräch! » Intertreuhand Prachner - Ihr Steuerberater in Tulln.
INTER-TREUHAND PRACHNER Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Cookies
Wir verwenden nur solche Cookies und Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, die für Ihr optimales Nutzererlebnis technisch notwendig sind. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erfahren Sie mehr
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.